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Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Cornev Lindt Unternehmensberatung und Auftraggebern für Beratungsleistungen in den Bereichen Unternehmensstrategie, interne Prozesse und organisatorische Fragen.

Stand: März 2025 | Gültig ab 01.03.2025

Inhalt dieser AGB

  1. 1. Geltungsbereich
  2. 2. Vertragsschluss und Auftragserteilung
  3. 3. Leistungsumfang
  4. 4. Honorar und Zahlungsbedingungen
  5. 5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  6. 6. Vertraulichkeit
  7. 7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
  8. 8. Haftungsbeschränkung
  9. 9. Laufzeit und Beendigung
  10. 10. Änderungen der AGB
  11. 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  12. 12. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen, die zwischen Cornev Lindt Unternehmensberatung (nachfolgend «Berater») und dem Auftraggeber (nachfolgend «Auftraggeber») abgeschlossen werden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit der Berater ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Diese AGB gelten ausschliesslich im B2B-Bereich, d.h. für Auftraggeber, die als Unternehmen, Selbstständige oder im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Vertragsschluss und Auftragserteilung

2.1 Angebot und Annahme

Angebote des Beraters sind freibleibend und nicht verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder per E-Mail erfolgte Auftragsbestätigung des Beraters zustande.

2.2 Schriftform

Für alle Vereinbarungen, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrags ist die Schriftform (einschliesslich E-Mail) erforderlich. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

2.3 Leistungsformate

Die nachfolgenden Beratungsformate werden zu den jeweils vereinbarten Konditionen angeboten:

  • Einzelnes Slate-Gespräch: Ein strukturiertes Beratungsgespräch von ca. 90 Minuten inkl. Vorbereitung und schriftlicher Zusammenfassung – CHF 115
  • Internes Workflow-Porträt: Erfassung und Dokumentation eines internen Arbeitsablaufs inkl. Interviews und schriftlichem Portrait – CHF 495
  • Jahresbegleitung Slate: Begleitung über vier Quartalsrunden inkl. schriftlicher Briefs und einem Jahressynthesedokument – CHF 930 pro Jahr

3. Leistungsumfang

3.1 Beratungsleistungen

Der Berater erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen Unternehmensstrategie, interne Prozesse, Organisation und Information. Die Leistungen sind auf den spezifischen Auftrag beschränkt und umfassen keine Umsetzungsbegleitung, sofern nicht gesondert vereinbart.

3.2 Keine Rechtspflicht zur Ergebniserreichung

Der Berater schuldet eine sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen (Dienstleistungspflicht), nicht jedoch ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Aussagen des Beraters über mögliche Entwicklungen stellen keine Zusicherungen dar.

3.3 Abgrenzung zu regulierten Berufen

Die Leistungen des Beraters umfassen keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, medizinische Beratung oder sonstige nach schweizerischem Recht regulierten Berufe. Für solche Fragen empfiehlt der Berater die Hinzuziehung entsprechend qualifizierter Fachpersonen.

3.4 Leistungserbringung durch Dritte

Der Berater ist berechtigt, bei der Leistungserbringung qualifizierte Dritte einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Berater.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1 Honorarvereinbarung

Das Honorar ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem separaten Angebot. Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.

4.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Jahresbegleitungen ist das Honorar nach Auftragserteilung für den gesamten Zeitraum fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.

4.3 Auslagen

Reisekosten, Unterkunft und sonstige Auslagen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung gesondert in Rechnung gestellt.

4.4 Verzug

Bei Zahlungsverzug ist der Berater berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. in Rechnung zu stellen. Das Recht auf weitergehenden Schadensersatz bleibt vorbehalten.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Berater bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:

  • Bereitstellung der für den Auftrag notwendigen Informationen und Unterlagen in angemessener Frist
  • Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson
  • Terminliche Verfügbarkeit für vereinbarte Gespräche und Arbeitssitzungen
  • Rechtzeitige Information über wesentliche Änderungen, die den Auftrag betreffen

Verzögerungen, die auf unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Beraters.

6. Vertraulichkeit

6.1 Gegenseitige Vertraulichkeitspflicht

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.

6.2 Definition vertraulicher Informationen

Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder aus deren Art und Umständen der Offenbarung sich die Vertraulichkeit ergibt, insbesondere Geschäftsdaten, interne Prozesse, Kundeninformationen und strategische Planungen.

6.3 Referenznennung

Der Berater ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht. Inhalte der Zusammenarbeit werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht veröffentlicht.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1 Urheberrecht des Beraters

Alle vom Berater im Rahmen des Auftrags erstellten Dokumente, Visualisierungen, Strukturdarstellungen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum des Beraters.

7.2 Nutzungsrecht des Auftraggebers

Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein nicht-ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den ihm übergebenen Arbeitsergebnissen für interne Zwecke im eigenen Unternehmen.

7.3 Weitergabe an Dritte

Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Beraters. Dies gilt nicht für die Nutzung durch direkte Mitarbeitende des Auftraggebers.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Umfang der Haftung

Der Berater haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt und auf die Höhe des im jeweiligen Auftrag vereinbarten Honorars begrenzt.

8.2 Ausschluss bestimmter Schäden

Der Berater haftet nicht für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

8.3 Keine Haftung für Drittleistungen

Für Informationen, die der Auftraggeber dem Berater zur Verfügung stellt, sowie für Entscheidungen des Auftraggebers auf Grundlage der Beratungsleistungen übernimmt der Berater keine Haftung.

8.4 Verjährung

Ansprüche aus dem Beratungsmandat verjähren nach zwei Jahren ab Kenntnis des Schadens, spätestens fünf Jahre nach Abschluss des Auftrags.

9. Laufzeit und Beendigung

9.1 Einzelaufträge

Einzelaufträge (Einzelnes Slate-Gespräch, Internes Workflow-Porträt) enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und vollständiger Zahlung des Honorars.

9.2 Jahresbegleitung Slate

Die Jahresbegleitung wird für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Auftragsbestätigung vereinbart. Eine Verlängerung bedarf einer neuen schriftlichen Vereinbarung.

9.3 Ordentliche Kündigung

Laufende Begleitmandate können mit einer Frist von 30 Tagen zum Quartalsende schriftlich beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen und anteiliges Honorar für den laufenden Zeitraum sind in jedem Fall zu vergüten.

9.4 Ausserordentliche Kündigung

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein schwerwiegender Vertrauensbruch oder anhaltende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach schriftlicher Abmahnung.

10. Änderungen der AGB

Der Berater behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigung (mindestens 30 Tage) zu ändern. Laufende Mandatsverhältnisse werden von Änderungen erst nach Ablauf des laufenden Vertragszeitraums berührt, sofern der Auftraggeber den Änderungen nicht schriftlich zustimmt.

Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf dieser Website abrufbar und trägt das Datum der letzten Aktualisierung.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Berater und dem Auftraggeber gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Basel, Schweiz, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des schweizerischen Obligationenrechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat.

11.3 Aussergerichtliche Streitbeilegung

Beide Parteien verpflichten sich, vor Einleitung gerichtlicher Schritte eine aussergerichtliche Einigung durch direkte Verhandlungen anzustreben.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: März 2025 | Cornev Lindt Unternehmensberatung, Basel

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